EASYLOC VERSICHERUNG

Auslieferungs- und Abholgebühren: Mitarbeiter von EASYLOC treffen den Kunden persönlich.
 Die Mietwagen können an Flughäfen, Bus- und Eisenbahn- Bahnhöfen ( in Marrakech, Casablanca, Agadir oder Ouarzazate) abgeholt und abgegeben werden.

Der Übergabe und Abholung der Fahrzeuge im Umkreis von 20 kms Marrakech werden gratis gemacht

Weitere Hinweise: Jedesmahl inbegriffen in unsere Mietverträge:
Haftpflichtversicherung : Bei EASYLOC enthalten alle Tarife die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
 Diese Versicherung deckt jedoch nicht den Verlust oder die selbst verantwortliche Beschädigung des Mietwagens ab.

Der Schutz, der durch die optionale Leistung gewährt wird, entefällt wenn das Fahrzeug gemäss den Easyloc Mietbedingungen nicht benutz wird.


Unfallversicherung: CDW-Versicherung (Collision Damage Waiver)
Diebstahlversicherung: TLW-Versicherung (Theft Loss Waiver)
Die CDW/TLW sind Zusatzversicherungen zur Haftverringerung bei Unfall oder Diebstahl. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgegeben, werden diese Kautionsbeträge zurückerstattet. Tritt ein Schadensfall ein, wird der Kautionsbetrag (englisch: excess) als Selbstbeteiligung einbehalten.

P.A.I. ( Personen-insassenversicherungen) und Haftungsbeschräkung sind optionaler Service die frei  gegen Aufpreis abgeschliessen können.

Sollten sie in einen Unfall verwickelt werden, oder kommt es zu einer Beschädigung bzw. zu einem Diebstahl des Fahrzeuges verrechnet Moroccar die selbstbeteiligung mit der in bar hintergelegten Kaution oder bucht die selbstbeteiligung von der Kreditkarte ab.

Im Rahmen der Haftungsbegrenzung wird der Kunden zum grössten Teil von der finanzielle Verantwortung bei Beschädigung eine Moroccar Mietwagen befreit, dessen Teile und Zubehör wenn das Fahrzeug gemäss den Moroccar Mietbedingungen genütz wird.

Dabei sind folgende Punkte zwingend zu beachten:
- sofort die Mietagentur benachrichtigen,
- bei Beteiligung eines Unfallgegners die Polizei rufen une eine Polizeibericht erstellen lassen
 und diesen wieder mit nach Mietwagenburo nehmen & vorlegen,
- bei Ruckgabe einen Schadenbericht von der Station ausstellen und unterschreiben.

Ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind :
- entstandene Schäden durch Missachtung der allgemeinen Mietbedingungen,
- Trunkenheit am Steuer oder grob fahrlässiges handeln,
- Verlust der Autoschlüssels oder dessen Beschädigung,
- Schäden am Unterboden,
- Privatgegenstände, die aus dem Auto gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt werden.

Lehnt der Kunde die Haftungsbeschränkung ab, ist er für alle Schäden am Mietwagen verantwortlich und haftet bis zur Höhe des Wagenwertes ( je nach angemieteter Wagenkategorie). Wenn Sie uber Ihre Kreditkarte abgesichert sind, erkundigen Sie sich bitte genau über die Bedingungen und Leistungen, die von Ihrem Kreditkartenunternehmen angeboten werden, bevor Sie unserer Zusatzleistungen ablehnen.

Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung liegt derzeit zwischen 5% und 10% des Wagenwerts, je nach Model